Die deutsche Schein-Welt

Wer in Deutschland ein Sportboot führen will, benötigt dafür ab einer bestimmten Bootsgröße Führerscheine. Dabei wird unterschieden nach Binnenscheinen (für das Fahren auf Seen, Flüssen und Kanälen im Binnenland) und Scheinen für Küste und See. Es gibt keinen Gesamt-Führerschein für alle Gewässer!

Im Süßwasser gibt es den Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen). Diesen Führerschein gibt es als reinen Motorboot-Führerschein oder als Führerschein für Boote unter Segeln und Motor. Er ist amtlich vorgeschrieben für Boote mit mehr als 15 PS (auf dem Rhein: mehr als 5 PS). In unserer Region kommt dazu noch eine Besonderheit: Für den Bodensee braucht man einen eigenen Führerschein, das Bodensee-Schifferpatent. Der Grund: Das Schwäbische Meer wird von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam verwaltet.  Das Bodensee-Schifferpatent gibt es für Motorboote (Kategorie A, erfordlich für Boote mit mehr als 4,4 KW / 6PS) und für Segelboote (Kategorie D, erforderlich für Segelboote mit mehr als 12 m2 Segelfläche). Das Bodensee-Schifferpatent ist amtlich vorgeschrieben.

Im Salzwasser ist das wichtigste Dokument der Sportbootführerschein See (SBF-See). Diesen Führerschein gibt es nur als Motorboot-Führerschein. Er ist amtlich vorgeschrieben für Boote (auch Segelboote, die mit einem Motor ausgerüstet sind)  mit mehr als 15 PS und berechtigt zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (das sind alle deutschen Küstengewässer und die Flußmündungen). Er ist international anerkannt und wird von deutschen Bootsführern auch im Ausland verlangt.

Für Segler gilt der Sportküstenschifferschein (SKS) als Basis-Scheinen. Diesen Führerschein gibt es als reinen Motorboot-Führerschein oder als Führerschein für Boote unter Segeln und Motor. Er ist für rein privat genutzte Sportboote ein freiwilliger amtlicher Schein, also nicht vorgeschrieben. Der SKS gilt als der Basisschein für das Küstensegeln mit Yachten und wird von allen Vercharterern im In- und Ausland als Nachweis der benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten angesehen. Er gilt in einem Bereich bis zu 12 Seemeilen von jeder Küste.

Ebenfalls amtlich, für rein privat genutzte Sportboote aber nicht vorgeschrieben: Der Sportseeschifferschein (SSS, gültig auf  Nord- und Ostsee, im gesamten Mittelmeer und im Schwarzen Meer sowie weltweit bis zu einem Abstand von 30 sm von der Küste). Der höchste deutsche Schein ist der Sporthochseeschifferschein, der auf allen Meeren weltweit gilt.

Eine Übersicht über alle Scheine (mit Ausnahme der Bodensee-Patente) gibt es im Internet beim Deutschen Segler-Verband (DSV) - klick hier!

Neben diesen nautischen Qualifikationen gibt es die Funklizenzen. In Deutschland muss jeder Skipper, auf dessen Yacht sich eine Funkanlage befindet, das passende Funkbetriebszeugnis für diese Anlage besitzen. Fast alle Yachten haben eine UKW-Funkanlage an Bord. Dafür benötigt man in Küstengewässern das SRC und auf Binnengewässern das UBI. Das LRC wird nur für Yachten benötigt, die über Kurzwellen- oder Satelliten-Kommunikationssysteme für die weltweite Fahrt verfügen.

Von ganz anderem als maritimem Recht stammt ein letzter Schein ab: Der Fachkundenachweis für Seenot-Signalmittel nach dem Sprengstoffrecht,  gern "Pyroschein" oder auch "Knallschein" genannt. Dieser Schein ist erforderlich für den Erwerb, das Mitführen und Anwenden von pyrotechnischen Seenot-Signalmitteln wie Fallschirm-Raketen und Handfackeln. Da diese Notsignale vorgeschrieben  sind, ist  der FKN  quasi ein Pflichtschein. Nach verstärkten Kontrollen der Wasserschutzpolizei wird er inzwischen von allen deutschen Vercharteren zwingend verlangt.

Der FKN ist nicht ausreichend für klassischen Signalpistolen, die ohnehin nur auf Eigneryachten in Frage kommen. Für sie ist ein Nachweis nach dem Waffenrecht erforderlich. Dafür gibt es keine einheitliche Regelung in Deutschland mehr und somit auch keinen Schein.